Die Gesetzgebende Duma des Tomsker Gebietes ist das ständige oberste und einzige gesetzgebende (repräsentative) Organ der Staatsmacht des Tomsker Gebietes.

Die Duma übt ihre Gesetzgebungs-, Vertretungs- und Kontrollfunktionen auf dem Wege und in dem Rahmen aus, die durch das Statut (Grundgesetz) des Tomsker Gebietes und sonstige Gesetze des Tomsker Gebietes gemäß dem Grundgesetz der Russischen Föderation und den föderalen Gesetzen festgelegt sind.

Die Gesetzgebende Duma des Tomsker Gebietes hat nur eine Kammer und besteht aus 42 Abgeordneten. 21 Duma-Abgeordnete werden in ihren jeweiligen Wahlkreisen und die anderen 21 Duma-Abgeordneten in einem das gesamte Territorium des Gebietes Tomsk umfassenden einheitlichen Wahlkreis proportional zur Anzahl der Stimmen für die gemäß dem Wahlgesetz aufgestellten regionalen Kandidatenlisten gewählt. Die Abgeordneten werden für 5 Jahre gewählt.

Bis Januar 2011 lautete die Bezeichnung Staatsduma des Gebietes Tomsk. In der Zeit davor hieß das Gremium Duma des Tomsker Gebietes. Sie war ihrerseits die Nachfolgerin des Sowjets der Volksdeputierten des Gebietes Tomsk.

Wahlen zur Duma wurden in den Jahren 1994, 1997, 2001, 2007 und 2011 durchgeführt.

Die Wahlen der Abgeordneten der aktuellen VI. Legislaturperiode fanden am 18. September 2016 statt.

Gewählt wurden die Abgeordneten der VI. Legislaturperiode der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes also am 18. September 2016.

In der ersten Versammlung der VI. Legislaturperiode am 7. Oktober 2016 wurden als Vorsitzende der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes Oksana Witaljewna Koslowskaja und als stellvertretender Vorsitzender Alexandr Bronislawowitsch Kuprijanec gewählt.

In der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes der VI. Legislaturperiode sind 5 Komitees tätig:

  • Das Haushalts- und Finanzkomitee
  • Das Komitee für Gesetzgebung, Staatsverfassung und Sicherheit
  • Das Komitee für Bauwesen, Infrastruktur und Nutzung der Naturressourcen
  • Das Komitee für Arbeit und Sozialpolitik
  • Das Komitee für Wirtschaftspolitik

Ständige Kommissionen der Duma sind

  • Die Kommission für die Kontrolle der Angaben zum Einkommen, Vermögen und den vermögensrechtlichen Verpflichtungen der Abgeordneten der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes.
  • Die Kommission für die Geschäftsordnung und Abgeordnetenethik

In der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes der VI. Legislaturperiode wurden 4 Fraktionen gebildet:

  • „Einiges Russland” (30 Abgeordnete)
  • „Liberal-Demokratische Partei Russlands” (5 Abgeordnete)
  • „Kommunistische Partei der Russischen Föderation” (4 Abgeordnete)
  • „Gerechtes Russland” (2 Abgeordnete)

Vollmachten der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes:

Die Gesetzgebende Duma des Tomsker Gebietes hat folgende Vollmachten:

– Sie beschließt das Statut (Grundgesetz) des Gebietes Tomsk, Gesetze und weitere normative Rechtsakte der Region;

– Sie bestätigt den Haushaltsplan des Gebietes und den Bericht über dessen Einhaltung;

– Sie bestätigt die Strategie der sozialökonomischen Entwicklung des Tomsker Gebietes;

– Sie legt regionale Steuern und steuerliche Vergünstigungen fest;

– Sie legt das Privatisierungsverfahren für Vermögensobjekte des Tomsker Gebietes und das Verfahren für die Verwaltung und Nutzung des Vermögens des Gebietes fest;

– Sie nimmt die jährlichen Berichte des Gouverneurs des Tomsker Gebietes über die Ergebnisse der Tätigkeit der Exekutivorgane der Staatsmacht des Tomsker Gebietes, u.a. auch über die Klärung der von der Gesetzgebenden Duma des Gebietes Tomsk gestellten Fragen entgegen;

– Sie entscheidet Fragen bezüglich der administrativ-territorialen Gliederung des Gebietes;

– Sie legt der Staatsduma der Föderalversammlung der Russischen Föderation Entwürfe zu Föderalgesetzen vor;

– Sie legt das Verfahren der Wahl zur Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes und der Wahl des Gouverneurs des Tomsker Gebietes fest;

– Sie beraumt die Wahlen zur Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes und die Wahlen des Gouverneurs des Tomsker Gebietes an;

– Sie legt das Verfahren für die Wahl zu den Organen der örtlichen Selbstverwaltung auf dem Territorium des Tomsker Gebietes fest;

– Sie legt das das Verfahren zur Durchführung von Referenden auf Gebietsebene und auf örtlicher Ebene fest,

– Sie fasst Beschlüsse zur Durchführung eines Referendums auf Gebietsebene;

– Sie erteilt den Mitgliedern des Föderationsrates der Föderalversammlung der Russischen Föderation die Befugnisse als Vertreter der Gesetzgebenden Duma des Tomsker Gebietes;

– Sie ernennt den Friedensrichter;

– Sie stimmt mit dem Generalstaatsanwalt der Russischen Föderation die Ernennung des Staatsanwaltes des Gebietes ab;

– Sie ernennt den Bevollmächtigten für Menschenrechte im Tomsker Gebiet, den Bevollmächtigen für Kinderrechte des Tomsker Gebietes; unterbreitet dem Gouverneur des Tomsker Gebietes die Kandidatur für den Posten des Bevollmächtigten für Unternehmer-Rechtsschutz im Tomsker Gebiet ;

– Sie ernennt die Hälfte der Mitglieder der Wahlkommission des Tomsker Gebietes;

– Sie ernennt den Vorsitzenden, den stellvertretenden Vorsitzenden und die Wirtschaftsprüfer der Kontroll- und Rechnungskammer des Tomsker Gebietes;

– Sie beschließt Gesetze über administrative Rechtsverletzungen;

– Sie legt die Verantwortlichkeit für die Verletzung der Gesetze und anderen normativen Rechtsakte zu den jeweiligen Gebieten fest;

– Sie übt weitere Befugnisse gemäß dem Grundgesetz der Russischen Föderation, den föderalen Verfassungsgesetzen, föderalen Gesetzen, dem Statut (Grundgesetz) des Gebietes Tomsk und den Gesetzen des Tomsker Gebietes aus .

Die Duma kontrolliert die Einhaltung und den Vollzug der Gesetze und anderen normativen Rechtsakte des Gebietes, des Haushaltsplanes des Gebietes, die Verwendung der Kreditressourcen und Zuweisungen aus dem Haushalt der Russischen Föderation und dem Haushalt des Gebietes, der Haushaltsmittel des territorialen staatlichen außerbudgetären Fonds, die Umsetzung der Strategien der sozialen und wirtschaftlichen Entwicklung des Gebietes.

Sie kontrolliert die Nutzung des Gebietsvermögens, des föderalen und sonstigen Vermögens, das den Organen der Staatsmacht des Gebietes zur Verwaltung übergeben wurde, und übt andere Kontrollfunktionen gemäß den föderalen und regionalen Gesetzen aus.